Für den gesetzlich geregelten Bereich der Aufgaben des IUA bestehen die folgenden Bekanntgaben bzw. Zulassungen:

   
   

Bekanntgegebene Messstelle gemäß §§ 26, 28 BImSchG zur Ermittlung der

  Emissionen und Immissionen von Luftverunreinigungen sowie zur Kalibrierung
  und Funktionsprüfung von kontinuierlich arbeitenden Messeinrichtungen
  2., 13., 17., 27. BImSchV und Nr. 3.2 TA-Luft
   
Akkreditierte außerbetriebliche Messstelle (AKMP) für die Ermittlung
  von Schadstoffkonzentrationen an Arbeitsplätzen (MAK-Werte)
   
Zugelassene Untersuchungsstelle für Indirekteinleiter gemäß § 60 a
  Landeswassergesetz NW
   
Zugelassene Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 5 und 6 der
  Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Gruppe 1 und 2
 
Zugelassene Untersuchungsstelle nach §§ 5a, 5b und 30 Abfallgesetz
  und AltölV
 
Zugelassene Untersuchungsstelle für feste und flüssige Abfälle,
  Sickerwasser sowie Grund- und Oberflächenwasser gemäß § 25
  Landesabfallgesetz NW
 

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